1050 Jahre Hördinghausen

969 - 2019

Urkunde - 33 - des Bischofs Milo aus dem Jahre 969

Im Namen der heiligen Dreieinigkeit. Allen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigen wünschen wir Friede und Freude. Allen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigen sei bekannt gemacht, daß Worad, der ehrwürdige Ritter der Mindener Kirche, um das ewige Leben und der Vergebung aller seiner Sünden wegen und zum Seelenheil seines Vaters Eilhard, seiner Mutter Atta und seines Bruders Harenwald sowie auch zum ewigen Gedächtnis seiner Schwestern Wendilburg, Magaburg, Reginmund und für die Brüderlichkeit aller seiner lebenden Verwandten sowie zum ewigen Gedächtnis der verstorbenen Verwandten als Gelübde wie auch auf unsere Bitte dem Altar des heiligen Petrus, des heiligen Gorgonius (beide sind Schutzheilige des Domes zu Minden) und allerjener Heiligen, deren Körper und Reliquien in dieser Kirche verehrt werden, den Haupthof mit acht dazugehörigen Bauerhöfen in Levern, ebenso die Kirche mit allem Zubehör, einem Fischteich mit Fischen, die Mühle und alles dasjenige, was er augenblicklich an der genannten Örtlichkeit an Gebäuden, Ländereien, Wäldern, Jagden, Wiesen, kultiviertem und unkultiviertem Weideland, Hörigen beiderlei Geschlechts, stehenden und fließenden Gewässern, Belastungen und Einkünften als Eigentum zu besitzen scheint, übertragen und zu Eigentumsrecht aufgelassen hat, damit der himmlische Schlüsselträger (Petrus), der heilige Gorgonius und jene, deren heilige Gebeine in diesem Altar bewahrt werden, diesen Worad und die übrigen obengenannten Verwandten für würdig genug befinden mögen, daß ihnen ihre Sünden vergeben würden. Deshalb habe ich, Milo, unwürdiger Inhaber dieses apostolischen Bischofsstuhles, der ich jenes bedacht habe, was er von Jugend auf bis zu seinem jetzigen Alter am oben genannten Ort im treuen Dienst geleistet hat, ihm den Haupthof in Blasheim mit sieben dazugehörigen Höfen, ein Hof in Destel, ebenso den Haupthof in Wehdem mit acht dazugehörigen Höfen, den Zehnten aus vier Dörfern, nämlich Blasheim, Hördinghausen, Wehdem und Brockum, so wie die Kirche in Oldendorf und dasjenige, wass er früher mit unserer Billigung als Lehen hatte, auf Lebenszeit (zur Nutzung) gegeben. Nach seinem Tode soll alles vollständig und ohne Gewalt (anwenden zu müssen) wieder an den Altar des Obengenannten fallen. Schließlich bitte ich noch um Gottes Willen darum und mahne, daß keiner unserer Nachfolger diese Übertragung rückgängig machen, sondern diese Verfügung ganz unverbrüchlich bestehen bleiben möge. Wenn aber jemand von ihnen - was ferne sei - versuchen sollte, sie zu beeinträchtigen, dann wird das am Tage des jüngsten Gerichts durch die Strafe unseres Erlösers gebüßt werden müssen.